Allgemeine Geschäftsbedingungen der e-logs GmbH

unter Einbeziehung der ALLGEMEINEN DEUTSCHEN SPEDITEURBEDINGUNGEN ADSp,
sowie der Logistik-AGB vom Bundesverband Speditions- und Logistikverband e.V

Präambel

Diese AGBs der e-logs GmbH beziehen sich auf die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) sowie auf die Logistik-AGB vom DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. Die allgemeinen Spediteurbedingungen werden zur Anwendung vom Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels, Bundesverband Spedition und Logistik, Deutschen Industrie- und Handelskammertag, Hauptverband des Deutschen Einzelhandels empfohlen. Für die Zusatzleistungen im Rahmen der Logistik regeln die Logistik-AGB vorrangig die Grundsätze der Zusammenarbeit, die Pflichten der Vertragspartner bei der Vertragsabwicklung sowie die betragsmäßig begrenzte Haftung von e-logs GmbH.

e-logs GmbH bietet seinen Kunden Dienstleistungen im E-Commerce Bereich an, worunter auch das Vermitteln von Transportdienstleistungen im Auftrag des Auftragsgeber fällt. e-logs GmbH ist kein Speditionsunternehmen im Sinne der ADSp.

1. Inhalt

1.1. Unseren Geschäften liegen neben diesen Bestimmungen die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) sowie die Logistik-AGB vom DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. in der jeweils gültigen Fassung zu Grunde und gelten als Bestandteil unserer AGB.

2. Wareneingang und Warenausgang

2.1. e-logs GmbH verpflichtet sich Wareneingänge und Warenausgänge elektronisch über eine Schnittstelle oder per Mail an den Auftraggeber zu übermitteln. Sofern eine elektronische Anbindung nicht realisiert wird, erfolgen die Meldungen manuell.

2.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die übermittelten Daten auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Widerspricht der Auftraggeber den übermittelten Daten nicht schriftlich binnen drei Werktagen, so gelten die übermittelten Bestände und/oder Warenbewegungen. Ansprüche aus Fehlbeständen stehen dem Auftraggeber dann nicht mehr zu.

2.3. Ferner gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) sowie die Logistik-AGB für die Haftung des Spediteurs bzw. e-logs GmbH in jeweils neuester Fassung.

3. Kosten für zollamtliche Abwicklung

3.1. Der Auftraggeber trägt neben den Kosten für die zollamtliche Abwicklung sämtliche Bußgelder und Einfuhrabgaben, die in Verbindung mit dem Auftrag entstanden sind und deren Verschulden nicht bei e-logs GmbH liegt.

3.2. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der ADSp.

4. Versicherung des Gutes

4.1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass sein Gut über seine Versicherung versichert ist. Dies gilt explizit für die Lagerung und den Transport.  e-logs GmbH kann das Gut versichern, wenn der Auftraggeber sie vor Übergabe des Gutes explizit damit beauftragt. In diesem Fall darf die Zustellung bei e-logs GmbH erst erfolgen, wenn eine schriftliche Bestätigung der Versicherung durch e-logs GmbH vorliegt.

4.2. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der ADSp.

5. Haftung von e-logs GmbH

5.1. e-logs GmbH unterhält bei einem Versicherer eine Betriebshaftpflichtversicherung, der die Haftungssummen gemäß den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) und den Logistik-AGBs absichert.

5.2. Die von e-logs GmbH vermittelten Speditionen, die zum Transport der Ware benötigt werden, unterliegen den Haftungsversicherungen der ADSp. e-logs GmbH ist kein Spediteur im Sinne der ADSp, sondern vermittelt ausschließlich Transporte.

5.3. Die Haftung von e-logs GmbH ist begrenzt auf die Summen gemäß den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) und den Logistik-AGBs. Dies gilt auch für die Haftung gemäß Ziffer 27 ADSp und in Abweichung von gesetzlichen Vorschriften wie Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 21 CMNI, § 660 HGB.

6. Vergütung

6.1. Die Rechnungstellung von e-logs GmbH erfolgt in EURO und Rechnungen sind in EURO zu begleichen. Werden die Leistungen in fremder Währung beglichen, hat der Auftraggeber etwaige Gebühren der Zahlungsinstitute zu übernehmen.

7. Abweichende Vereinbarungen

7.1. Jegliche abweichende Vereinbarung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und e-logs GmbH.

8. Änderungen dieser AGBs

8.1. e-logs GmbH behält sich etwaige Änderungen dieser AGB aufgrund gesetzlicher Änderungen, neue Rechtsprechung, veränderte wirtschaftliche Verhältnisse und Erweiterung der Geschäftsfelder vor.

8.2. Etwaige Änderungen werden dem Auftraggeber mitgeteilt unter Verweis darauf, dass dieser binnen einer angemessenen Frist widersprechen kann. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb der genannten Frist widerspricht, gilt die Änderung als durch den Auftraggeber angenommen.

9. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

9.1. Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Auftragsverhältnis oder im Zusammenhang damit entstehen, ist für alle Beteiligten, soweit sie Kaufleute sind, der Sitz der e-logs GmbH.

9.2. Für die Rechtsbeziehungen des Spediteurs zum Auftraggeber oder zu seinen Rechtsnachfolgern gilt deutsches Recht.

Letzte Aktualisierung: 28.07.2021

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner